Scheinselbstständigkeit #2: Wodurch eine Prüfung ausgelöst wird und warum nicht jeder Externe im Fokus ist

Artikelserie Scheinselbstständigkeit Teil 2 (9. Aug 2023)

In Teil 1 haben wir festgestellt, dass dem deutschen Rentenversicherung und dem Finanzamt Schäden durch vorenthaltene Sozialbeiträge bzw. Steuern entstehen. Genau hier liegt der Ansatz und die Motivation für Prüfungen, die wir in Teil 2 nun näher betrachten. 

 

Welche Externe im Fokus sind

Interessant sind demnach "nur" Selbstständige, die keine Beiträge abführen, also typischerweise:

  • Soloselbstständige
  • Geschäftsführende Gesellschafter, die ihre Bezüge aus der Selbstständigkeit beziehen

Nicht interessant sind daher "Externe", die die Sozialbeiträge abführen. Das sind z.B.

  • festangestellte Mitarbeiter in Beratungsfirmen und Dienstleistern
  • Soloselbständige, die über einen Arbeitsvertrag temporär bei einem Personaldienstleister beschäftigt sind
  • Soloselbständige, die freiwillig diese Beiträge abführen

Warum der Auftraggeber die "Externen" unterscheiden muss

In Teil 1 haben wir gesehen, dass das Hauptrisiko beim Auftraggeber liegt. Deshalb benötigt er Einblicke in die Vertragskette und belastbare Auskünfte hinsichtlich Compliance.

Wir haben auch gelernt, dass es nicht nur um die Vertragsgestaltung geht, sondern auch darum, operative regelkonform zu agieren. Gerade der operativen Ebene ist es aber schwer zu vermitteln, dass nicht jeder Externe im Fokus ist.

Gerade in Konzernen mit einer Vielzahl von "Externen" entsteht so schnell der Eindruck, dass das, was für die vielen "Externen" gilt, ja nicht so falsch sein kann.

Wie geprüft und die Scheinselbstständigkeit festgestellt wird

Die Überprüfung erfolgt über ein geregeltes und standardisiertes Verfahren: das Statusfeststellungsverfahren. Den entsprechenden Kriterien widmen wir einen eigenen Teil.

Wodurch eine Prüfung ausgelöst werden kann

Wenn vorenthaltene Sozialbeiträge und Steuern im Fokus stehen ist verständlich, wodurch eine Prüfung typischerweise ausgelöst wird:

  • Betriebsprüfungen oder Lohnsteuerprüfungen des Finanzamts
  • Ermittlungen der Zollbehörden im Zusammenhang mit Schwarzarbeit
  • Routinemäßige Prüfungen der Sozialversicherungen (insbesondere größerer Unternehmen) auf Scheinselbstständigkeit

Außerdem: Sofern ein externer Mitarbeiter freiwillig ein Feststellungsverfahren initiiert, um die Selbstständigkeit bestätigen zu lassen.

Bedeutet: die Prüfung kann z.B. bei einem einzelnen externen beginnen, die eine Prüfung der ganzen Vertragskette bis zur Prüfung aller "Externer" beim Auftraggeber führt.

So geht es in der Serie weiter:

Teil 3: Regelkonform eingebunden: Einbindung des Externen jenseits von Weisungen, Arbeitsteiligkeit und Eingliederung in die Organisation

Teil 4: Unternehmerisches Handeln ermöglichen: Leistungsorientierte Abrechnung statt monatlichen Stundenzettel (Risiko vermeiden)

Teil 5: Herausforderung Umdenken: Warum die Veränderungen eigentlich gar nicht so groß sind und wir uns trotzdem so schwer damit tun

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